SG Dresden, Beschluss vom 07.02.2006 - 14 R 1017/05
Notwendige Beiladung des Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Rechtsstreit über Rente wegen voller Erwerbsminderung
Der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist bei einem Rechtsstreit gegen den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
wegen eines Rechts auf Rente wegen voller Erwerbsminderung notwendig beizuladen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 44a Abs. 1 S. 1 § 44a Abs. 1 S. 2 § 45 Abs. 1 S. 1 § 8 Abs. 1
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