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BSG, Urteil vom 10.08.2016 - 14 AS 58/15
Anspruch auf Arbeitslosengeld II Übernahme durch einen Umzug entstandener Kosten für einen Telefon- und Internetanschluss sowie einen Nachsendeantrag
1. Zu den einmalig durch die besondere Bedarfslage "Umzug" verursachten Kosten gehören heutzutage auch die Kosten für die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses sowie die Kosten für einen Nachsendeantrag.
2. Die nicht näher konkretisierte Verpflichtungsklage ist nicht als unzulässig abzuweisen, wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft den ihm obliegenden Hinweis unterlässt, auf eine bezifferte Leistungsklage umzustellen.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 6
,
SGB II § 24 Abs. 3
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 06.10.2015 L 6 AS 1349/13 , SG Hannover 31.07.2013 S 46 AS 1146/12
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6. Oktober 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: