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BSG, Beschluss vom 09.09.2019 - 5 R 21/19
Rente wegen Erwerbsminderung Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit Dauerhafte Gesundheitsstörungen
1. Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hat zur Voraussetzung, dass der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit in bestimmtem Umfang quantitativ bzw. qualitativ in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
2. Zu prüfen ist für einen Anspruch die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch dauerhafte Gesundheitsstörungen.
Normenkette:
Vorinstanzen: LSG Bayern 28.11.2018 L 13 R 186/16 , SG München 15.02.2016 S 31 R 1589/15
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. November 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: