LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2008 - 12 AS 407/08
Rückwirkungsfiktion bei wiederholter Antragstellung
Für die Rückwirkungsfiktion für die Antragstellung nach § 28 SGB X muss das Unterlassen der Stellung eines zweiten Antrags nicht im Bewusstsein der Möglichkeit dieser weiteren Antragstellung
erfolgt sein. Es kann sich auch um völlige Unkenntnis oder schlichtes Vergessen handeln, sofern nur der Antrag auf eine andere
Sozialleistung gestellt worden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 28
,
SGB II § 37
Vorinstanzen: SG Reutlingen 3. Kammer - S
3 AS 3000/07 - 13.12.2007