LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2008 - 12 AS 694/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung einer Eigenheimzulage für eine selbstgenutzte Immobilie als Einkommen
Auf das Arbeitslosengeld II ist die Eigenheimzulage für eine selbstgenutzte und nicht als Vermögen zu berücksichtigenden Immobilie
unabhängig von der Art der Einbindung der Eigenheimzulage in die Finanzierung und unabhängig davon, ob sie überhaupt voll
für die Finanzierung verwendet wird, nicht auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Voraussetzung ist, dass durch eine vorzeitige
Tilgungsvereinbarung die Einbindung der vollständigen Eigenheimzulage in die Finanzierung jederzeit möglich wäre. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 7
,
SGB II § 11
Vorinstanzen: SG Ulm 17.12.2007 S 2 AS 2980/06