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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2010 - 4 R 3765/08
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bei Einarmigkeit
Einer Tätigkeit als Pförtner (auch an einer Nebenpforte) steht Einarmigkeit grundsätzlich nicht entgegen. Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass nicht die Haupthand, sondern die Hilfshand betroffen ist. Anderes gilt jedoch in dem Fall, dass die (bisherige) Haupthand nur noch stark eingeschränkt funktionsfähig ist und damit allenfalls noch als Beihand eingesetzt werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Freiburg 15.07.2008 S 13 R 3683/06
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 15. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

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