LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2008 - 1 U 1284/08
Rückwirkende Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit
Die rückwirkende Bewilligung von Pflegegeld ist in Fällen, bei denen die Überprüfung der Hilfebedürftigkeit zu Lebzeiten des
Versicherten nicht stattgefunden hat und hierfür zu Lebzeiten weder von Amts wegen Anlass bestanden hatte noch auf Veranlassung
des Versicherten oder seiner Angehörigen hätte erfolgen müssen, nicht mit dem Gesetzeszweck vereinbar. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 07.02.2008 S 3 U 3847/06