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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2017 - 6 U 152/15
Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Schwerhörigkeit bei Eintreten einer weiteren Hörminderung
1. Eine eingetretene weitere Hörminderung ist ein abgrenzbarer Teil einer Schwerhörigkeit.
2. Das Ausmaß und die Entwicklung einer Hörstörung können einer beruflich lärmbedingten Einwirkung entgegenstehen.
1. Um das Vorliegen einer MdE beurteilen zu können, ist zunächst zu fragen, ob das aktuelle körperliche oder geistige Leistungsvermögen beeinträchtigt ist; in einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang dadurch die Arbeitsmöglichkeiten der versicherten Person auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens vermindert werden.
2. Entscheidend ist, in welchem Ausmaß Versicherte durch die Folgen des Versicherungsfalls in ihrer Fähigkeit gehindert sind, zuvor offenstehende Arbeitsmöglichkeiten zu ergreifen.
3. Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, die dieses gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft.
4. Die zur Bemessung der MdE in Rechtsprechung und Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind dabei zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen ständigem Wandel.
5. Bei allen medizinischen Fragen, insbesondere zur Kausalität von Gesundheitsstörungen, ist der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand maßgebend, welcher die Grundlage bildet, auf der die geltend gemachten Gesundheitsstörungen der konkret geschädigten Personen zu bewerten sind.
Normenkette:
BKV Nr. 2301
, ,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 04.12.2014 S 6 U 5821/11
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 4. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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