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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2013 - 7 SO 4642/12
Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten eines Hausgebärdensprachkurses für die Eltern eines gehörlosen Kindes im Wege der Eingliederungshilfe
Leistungen der Engliederungshilfe für ein gehörloses Kind umfassen gebärdensprachliche Unterrichtsleistungen zugunsten des Kindes selbst, nicht aber die Finanzierung eines Gebärdensprachkurses durch Privatlehrer für dessen Eltern aus Mitteln der Sozialhilfe. Weitergehende Leistungsrechte kann das gehörlose Kind auch weder aus Art. 26 der Charta er Grundrechte der Europäischen Union (GRCH) oder aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder aus den Art. 24 Abs. 3, 30 des Behindertenrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN-BRÜ) herleiten
Fundstellen: NZS 2013, 5
Normenkette:
SGB XII § 53 Abs. 1 S. 1
,
GRCH Art. 26
,
EMRK Art. 8
,
VN-BRÜ Art. 24 Abs. 3
,
VN-BRÜ Art. 30
Vorinstanzen: SG Heilbronn 27.09.2012 S 14 SO 3459/11
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 27. September 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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