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LSG Bayern, Beschluss vom 14.09.2010 - 11 AS 359/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten für einen blinden Hilfebedürftigen
Allein der pauschale Verweis auf die Notwendigkeit der Benutzung eines Beamers und der allgemein gehaltene Hinweis auf eine bestehende Notwendigkeit, Räume und Verkehrsflächen blindengerecht zu gestalten, genügt nicht, für die Bemessung der Kosten der Unterkunft eine Erhöhung der angemessenen Wohnfläche für Menschen mit Behinderung vorzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Bayreuth 21.04.2010 S 13 AS 1133/09 ER
I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 21.04.2010 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 21.04.2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt P., B-Stadt, beigeordnet. Monatliche Raten sind nicht zu erbringen.

Entscheidungstext anzeigen: