Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 23.02.2015 - 10 AL 16/15
Statthaftigkeit der Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Nach dem Wortlaut des § 172 Abs. 3 SGG ist eine Beschwerde im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes jedoch nur dann zulässig, wenn in der Hauptsache die Berufung zulässig ist, nicht aber, wenn sie lediglich zugelassen werden kann.
2. Darüber hinaus ist eine Zulassung der Beschwerde durch das SG in der Regelung des § 172 SGG nicht vorgesehen, so dass für die Frage der Statthaftigkeit der Beschwerde allein auf den Wert des Beschwerdegegenstandes und - gegebenenfalls - auf den umstrittenen Zeitraum abzustellen ist.
3. Eine Antragsänderung ist in der Rechtsmittelinstanz zwar unter denselben Bedingungen wie in einem erstinstanzlichen Verfahren möglich; dies setzt jedoch voraus, dass ein zulässiges Rechtsmittel eingelegt worden ist.
Normenkette:
SGB III § 309 Abs. 4
,
SGG § 172 Abs. 3 Nr. 1
,
SGG § 172 Abs. 3
,
SGG § 86b Abs. 2
Vorinstanzen: SG Bayreuth 21.01.2015 S 10 AL 4/15 ER
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 21.01.2015 wird verworfen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: