Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 29.03.2010 - 2 P 21/09
Rechtmäßigkeit der Aussetzung des Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren
Nach § 114 Abs. 2 SGG kann das Gericht anordnen, dass die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits auszusetzen ist, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet. Die Entscheidung des Sozialgerichts ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn es zu vermeiden gilt, dass einander widersprechende Entscheidungen ergehen könnten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 114 Abs. 2
Vorinstanzen: SG München 27.03.2009 S 18 P 158/08
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 27.03.2009 wird zurückgewiesen.

Entscheidungstext anzeigen: