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LSG Bayern, Beschluss vom 10.03.2017 - 5 KR 141/17
Sachleistungsgewährung plastisch-chirurgischer Folgeeingriffe einer adipositas-chirurgischen Maßnahme Genehmigungsfiktion Endgültigkeit einer vorläufigen Vollstreckung
1. Die Genehmigungsfiktion eröffnet für Versicherte nicht nur den Weg des Kostenerstattungsanspruches, sondern sie können auch einen Sachleistungsanspruch geltend machen.
2. Andernfalls stünde die Genehmigungsfiktion bemittelten Versicherten offen, während nicht bemittelten Versicherten, die sich die Leistung nicht leisten können, § 13 Abs. 3a SGB V grundgesetzwidrig verschlossen bliebe.
3. Die Endgültigkeit einer vorläufigen Vollstreckung geht häufig nicht zu Lasten eines Verfahrensbeteiligten, sondern faktisch zu Lasten der Beitragszahler; diese schiefe Lastenverteilung kann den gesetzlich festgelegten Grundsatz der vorläufigen Vollstreckbarkeit aber nicht beseitigen.
4. Dieser Grundsatz erfährt auch keine Ausnahme für Fälle noch nicht gefestigter Rechtsprechung nach gesetzlichen Neuregelungen.
Normenkette:
SGG § 199 Abs. 2
,
SGB V § 13 Abs. 3a
,
SGG § 193
Vorinstanzen: SG München 01.09.2016 S 3 KR 381/15
Tenor
I.
Der Antrag der Beklagten, die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts München vom 1. September 2016, Az.: S 3 KR 381/15 auszusetzen, wird abgelehnt.
II.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Verfahren der Aussetzung der Vollstreckung.

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