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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.09.2010 - 11 VG 39/08
Vorinstanzen: SG Berlin 17.04.2007 S 41 VG 131/04
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. April 2007 aufgehoben, soweit der Beklagte zur Gewährung einer Beschädigtenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 40 verurteilt worden ist.
Die darüber hinausgehende Klage sowie die Klage gegen den Bescheid vom 3. September 2007 werden abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die Hälfte seiner außergerichtlichen Kosten des Verfahrens 1. Instanz zu erstatten; im Übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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