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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.03.2014 - 19 AS 250/14
Erlass eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden VAs nach Nichtunterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung Verpflichtung zu Bewerbungsaktivitäten
Reagiert der Arbeitssuchende bei dem Versuch, mit ihm eine Eingliederungsvereinbarung zu schließen, mit Streichungen und Anmerkungen wie "illegal" oder "inakzeptabel", ohne dass dies inhaltlich richtig oder auch nur aus einer Sicht nachvollziehbar ist und verschließt er sich zielführenden Gesprächen über Eingliederungsbemühungen, so kann der Versuch, mit ihm eine einvernehmliche Regelung zu finden, als gescheitert angesehen werden. In diesem Fall kann die Behörde einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt erlassen.
Normenkette:
SGB II § 15 Abs. 1 S. 6
,
SGG § 142 Abs. 2 S. 3
,
SGG § 86b Abs. 1
,
SGB X § 39 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 04.02.2014 S 41 AS 4626/13 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.02.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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