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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2018 - 9 SO 300/16
SGB-XII-Leistungen Kindergeldzahlung als Einkommen Auswirkung einer Weiterleitung von Kindergeld Grundsätzliche Zuordnung des Kindergeldes als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils
1. Das an ein Elternteil als Kindergeldberechtigten ausgezahlte Kindergeld ist nach der Rechtsprechung des BSG dann als Einkommen eines volljährigen, außerhalb des Haushaltes lebenden Kindes zu berücksichtigen, soweit es ihm zeitnah (innerhalb eines Monats nach Auszahlung bzw. Überweisung des Kindergeldes) zugewendet wird und ohne die Weiterleitung des Kindergeldes die Voraussetzungen des § 74 EStG für eine Abzweigung des Kindergeldes vorliegen würden.
2. Dies verändert indes nicht die grundsätzliche Zuordnung des Kindergeldes als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils.
3. Wem die Kindergeldzahlung als Einkommen zuzurechnen ist, ist allerdings von der Frage zu unterscheiden, welche Auswirkungen eine Weiterleitung hat.
4. Wird Kindergeld nachweislich weitergeleitet, stellt es kein bereites Mittel des Elternteils mehr dar.
Normenkette:
SGB XII § 82 Abs. 1 S. 1
,
EStG § 74
Vorinstanzen: SG Köln 13.04.2016 S 10 SO 352/15
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.04.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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