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LSG Sachsen, Urteil vom 18.07.2013 - 3 AS 910/13
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Berücksichtigung steuerfreier Spesenzahlungen des Arbeitgebers als Einkommen Indizielle Wirkung von Belegen bei fehlenden Nachweisen
1. Unter bestimmten Umständen kann Belegen, die aus Zeiten außerhalb des streitbefangenen Zeitraums stammen, für mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben Indizwirkung auch für Folgezeiten zukommen.
2. Das ist jedenfalls dann so, wenn deren Berücksichtigung keine erkennbaren Besonderheiten entgegen stünde, die Rückschlüssen auf den streitbefangenen Zeitraum ausschließen müssten.
Normenkette:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
Vorinstanzen: SG Leipzig 14.10.2008 S 23 AS 310/08
I. Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Leipzig vom 14. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
II. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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