Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.08.2016 - 9 SO 124/16 B ER
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII durch ein Persönliches Budget Bemessung der Höhe für eine angestellte persönliche Assistentin
Für die Höhe des als Eingliederungshilfe zu gewährenden persönlichen Budgets für eine im Rahmen eines Minijobs angestellte persönliche Assistentin orientiert sich der Senat an der Entgeltgruppe S2 des Tarifvertrags TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst und geht im einstweiligen Rechtsschutz vorläufig von einem Arbeitgeber-Brutto-Stundensatz in Höhe von 15,64 € aus (entspricht 13,61 € Arbeitnehmer-Brutto).
Normenkette:
SGB XII § 53
,
SGB XII § 54
,
SGB IX § 17 Abs. 3 S. 3
Vorinstanzen: SG Schleswig 08.07.2016 S 12 SO 48/16
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 8. Juli 2016 dahingehend geändert, dass die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet wird, der Antragstellerin ein persönliches Budget in Höhe von 390,95 € pro Monat seit dem 1. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2016 zu zahlen. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin die ihr entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zur Hälfte zu erstatten.
Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin _______ _______, _________, ab Antragstellung gewährt.

Entscheidungstext anzeigen: