SG Dresden, Beschluss vom 22.10.2008 - 20 AS 5022/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Angemessenheit der Unterkunftskosten
bei Wohngemeinschaft
Bei der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist für die Ermittlung der angemessenen
Unterkunftskosten eines mit einer weiteren Person in einer Wohngemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen nicht von den Maßstäben
eines 2-Personen-Haushaltes, sondern von denen eines 1-Personen-Haushaltes auszugehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1