SG Halle, Urteil vom 19.03.2009 - 10 AS 3383/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Bedarfsgemeinschaft bei dauernd getrennt lebenden Ehegatten
Im Bereich des SGB II ist das räumliche Zusammenleben nicht nur besonders bedeutsam, sondern insoweit entscheidend, als ohne
ein Zusammenleben keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des §
7 Abs.
3 SGB III vorliegen kann. Fehlt dieses räumliche Erfordernis bei Ehegatten, kann es nicht durch das rechtliche Bestehen einer Ehe überwunden
werden, da es dem System der häuslichen Einsatzgemeinschaft widersprechen würde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a