SG Karlsruhe, Urteil vom 29.03.2010 - 16 AS 1798/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten
Der Grundsicherungsträger muss zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten nach Wohnungsgrößen differenzieren und sich
auf das maßgebliche Vergleichsgebiet beschränkte Daten in räumlich nicht zusammenhängenden Teilwohnungsmärkten stützen. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22
,
WoGG § 12
,
WoGG § 8