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SG Kassel, Urteil vom 30.03.2010 - 6 AS 143/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft- und Heizung, Angemessenheit der Heizkosten, Unzulässigkeit der Pauschalierung, Anwendung eines bundesweiten Heizspiegels
1. Bei der Angemessenheitsprüfung der Heizkosten ist ein konkret-individueller Maßstab zu wählen. Dies hat zur Folge, dass eine Pauschalierung von Heizkosten unzulässig ist.
2. Ein eklatant unwirtschaftliches Heizverhalten muss vom den Leistungsträgern nicht übernommen werden. Zur Identifizierung eines nicht mehr angemessenen Heizverhaltens für die Wärmeträger Öl, Erdgas und Fernwärme sind kommunale Heizspiegel und - soweit diese in dem jeweiligen Gebiet nicht zur Verfügung stehen - der vom Deutschen Mieterbund erstellte "Bundesweite Heizspiegel" heranzuziehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
HeizkostenV § 9b
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1