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BSG, Beschluss vom 29.06.2015 - 5 RS 16/15
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz Voraussetzungen einer Grundsatzrüge Formulierung einer abstrakten und aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage
1. Die Formulierung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann.
2. Es gehört nicht zu den Aufgaben des BSG, den Vortrag des Klägers daraufhin zu analysieren, ob sich ihm eventuell eine entsprechende Rechtsfrage entnehmen ließe.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Thüringen 11.03.2015 L 3 R 869/13 , SG Nordhausen S 5 R 2772/09
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 11. März 2015 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: