Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.05.2014 - 11 R 2360/14
Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht bei Einholung schriftlicher sachverständiger Zeugenauskünfte der behandelnden Ärzte zur Prüfung der Notwendigkeit einer Beweiserhebung durch ein Sachverständigengutachten
Im PKH-Bewilligungsverfahren genügt es für eine hinreichende Erfolgsaussicht noch nicht, wenn das Gericht im Rahmen seiner Prüfung, ob überhaupt Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden muss, zunächst schriftliche sachverständige Zeugenauskünfte der behandelnden Ärzte einholt. Von einer im Rahmen der Amtsermittlung eingeleiteten Beweisaufnahme, die idR hinreichende Erfolgsaussichten indiziert, ist die Phase des Verfahrens zu unterscheiden, in der das Gericht noch nicht die Begründetheit des mit der Klage geltend gemachten Begehrens selbst, sondern lediglich im Rahmen der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch die Schlüssigkeit der Klage prüft (BVerfG 25.04.2012, 1 BvR 2869/11, NZS 2012, 739).
Normenkette: ,
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG Freiburg 16.04.2014 S 6 R 4451/13
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 16.04.2014 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: