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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.07.2017 - 32 AS 1879/14
Arbeitslosengeld II Grundfreibetrag Steuerfreies Einkommen Ehrenamtliche Tätigkeit Zusammentreffen von Einkünften aus nicht privilegierter Erwerbstätigkeit und aus steuerprivilegierter Tätigkeit
1. Absetzbeträge nach § 11b Abs. 2 SGB II sind nach der überzeugenden Rechtsprechung des BSG bei dem Zusammentreffen von Einkünften aus nicht privilegierter Erwerbstätigkeit i.S. von § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II und aus steuerprivilegierter (ehrenamtlicher) Tätigkeit i.S. von § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II für jede Tätigkeit gesondert anzusetzen und können auch nebeneinander eingreifen.
2. Bei der Ermittlung des Zusatzfreibetrages nach § 11b Abs. 3 SGB II ist nicht das Gesamteinkommen einzubeziehen, das 100 Euro übersteigt, sondern lediglich das nach der Bereinigung nach § 11b Abs. 2 SGB II (noch) zu berücksichtigende Einkommen, so dass auch Erwerbseinkommen aus dem Grunde nach privilegiertem Einkommen, soweit es den Absetzbetrag nach § 11b Abs. 2 SGB II übersteigt, nach Abs. 3 um die weiteren Freibeträge zu bereinigen ist.
Normenkette:
SGB II § 11b Abs. 2 S. 1 und S. 3
,
SGB II §§ 19 ff.
,
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1
,
SGB § 11b Abs. 3
Vorinstanzen: SG Berlin 07.05.2014 S 185 AS 3636/12
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 7. Mai 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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