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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.06.2009 - 1 KR 615/07
Die Beschäftigung einer Ehefrau bei ihrem Ehemann kann eine abhängige im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV sein, obgleich Sie ausschließlich für den unternehmerischen Erfolg verantwortlich ist und Bürgin und Sicherheitsengeberin ist.
Vorinstanzen: SG Berlin 08.10.2007 S 81 KR 1181/06
Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 9. Oktober 2007 wird geändert. Es wird festgestellt, dass die Beigeladene zu 2) ab dem 1. Dezember 1992 in ihrer Beschäftigung beim Beigeladenen zu 3) der Rentenversicherungspflicht unterliegt.
Die Berufung der Beigeladenen zu 2) und zu 3) werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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