LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.10.2003 - 11 RA 2419/03
Anerkennung eines Arbeitsaufenthaltes während des Studiums als Anrechnungszeit
Für die Anerkennung eines Arbeitsaufenthalts während des Studiums als Anrechnungszeit ist die förmliche Immatrikulation zwingende
Voraussetzung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 13.05.2003 S 11 RA 3291/01