LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.1999 - 13 RA 2159/98
Anrechnung fiktiver Beitragszeiten im Fremdrentenrecht
Lediglich als fiktive Beitragszeit nach § 15 Abs 3 S 2 FRG ist dir Zeit eines in Polen mit Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung verbundenen Arbeitseinsatzes eines Soldaten
in Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht zu berücksichtigen. Für die Fälle der Ableistung eines gesetzlichen Wehrdienstes
stellt sich § 15 Abs 3 S 2 FRG als eine § 15 Abs 1 S 1 FRG verdrängende Sonderregelung dar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: FRG § 15 Abs. 1 S. 1 § 15 Abs. 3 S. 2 § 22 Abs. 2 S. 2 Halbs. 1
,
RV/UVAbk POL
Vorinstanzen: SG Konstanz 29.04.1998 S 4 RA 1725/96