LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.1996 - 2 J 862/94
Berufsschutz für eine Zustellerin in der Vereinigten Zustellung der Deutschen Post AG
Eine Zustellerin in der Vereinigten Zustellung (Brief- und Paketzustellung) der Deutschen Post AG ist nicht berufsunfähig,
weil sie breit verweisbar ist und noch vollschichtig leichte Arbeiten mit qualitativen Einschränkungen verrichten kann, die
keine konkrete Benennung und keine Prüfung des Arbeitsmarktes erforderlich machen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 22.03.1994 S 13 J 2675/92