LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.1999 - 2 RJ 1/98
Prüfung der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei Anfallsleiden
Bei Anfallsleiden ist zu berücksichtigen, daß sie je nach Anfallshäufigkeit mit erheblichen Arbeitsunfähigkeitszeiten verbunden
sein können, so daß hierdurch die Fähigkeit des Versicherten, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben,
ausgeschlossen sein kann (hier bei Einschränkungen des Leistungsvermögens aufgrund einer Epilepsieerkrankung). [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 18.11.1997 S 9 RJ 1767/95