LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2003 - 12 AL 2095/03
Eintritt von Sperrzeiten beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
Einer Regelung durch Vergleich ist auch der grundsätzliche Eintritt einer Sperrzeit zugänglich. Dabei erfüllt auch ein Sperrzeitbescheid,
der später durch einen den grundsätzlichen Eintritt der Sperrzeit bekräftigenden Vergleich aufgehoben wird, die Vorwarnfunktion
des schriftlichen Bescheides iS. des § 196 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
SGB III. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 21.02.2002 S 13 AL 1316/01