LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2003 - 12 AL 224/03
Nichterfüllung der Anwartschaftszeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Eine Korrektur der Rahmenfrist ist nicht möglich, wenn das Arbeitsverhältnis durch Urteil oder Vergleich nachträglich verlängert
wird und die sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld vorliegen. Der Beginn der Rahmenfrist des §
124 Abs.
1 SGB III knüpft nicht an den Zeitpunkt der Antragstellung an, sondern an die materiellen Voraussetzungen für die Entstehung des Stammrechts.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 12.12.2002 S 7 AL 272/02