LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2003 - 12 AL 81/03
Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Voraussetzungen für die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe iS. von §
144 Abs.
1 Nr.
1 SGB III liegen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Zweck der Aufnahme einer befristeten Beschäftigung
kündigt, die nicht unmittelbar an das beendete Arbeitsverhältnis anschließt, eine kurzfristige Zwischenarbeitslosigkeit nicht
zu vermeiden war und zum Zeitpunkt der Eigenkündigung konkrete Aussichten auf eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses und
eine Dauerbeschäftigung bestehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart - S. 15 AL 5616/00 - 25.11.2002