LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2003 - 13 AL 2663/02
Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wegen arbeitsvertragswidrigem Verhalten
Muss ein Arbeitnehmer nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag den Arbeitgeber am ersten Tag der Erkrankung von einer Arbeitsunfähigkeit
unterrichten, so kann er nicht mit der Folge einer Sperrzeit gekündigt werden, wenn er dem Arbeitgeber zwar am ersten Tag
der Erkrankung, jedoch erst nach Büroschluss die Arbeitsunfähigkeit mitteilt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 15.07.2002 S 7 AL 845/02