LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.10.2003 - 13 AL 3808/01
Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
Der Arbeitslose kann beruflichen Eingliederungsvorschlägen des Arbeitsamtes nicht mehr zeit- und ortsnah Folge leisten, so
dass er keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe mehr hat, wenn er der Post einen Lagerungsauftrag erteilt, demzufolge Postsendungen
für die Dauer längerfristiger Abwesenheit längstens bis zu zwei Monaten nicht zugestellt oder ausgehändigt werden, sondern
am Zustellstützpunkt außerhalb der Postfiliale verbleiben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
ErreichbAnO § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Freiburg 26.07.2001 S 7 AL 3747/00