LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1999 - 13 AL 4163/97
Berechnung der nach § 128 Abs 4 AFG zu erstattenden Krankenversicherungsbeiträge
Das wöchentliche Bemessungsentgelt wird bei der Berechnung der nach § 128 Abs 4 AFG zu erstattenden Krankenversicherungsbeiträge zur Vermeidung eines zu niedrigen Beitrags durch sechs anstatt sieben, wie in
§ 157 Abs 3 S 1 AFG formuliert geteilt, da auch das Arbeitslosengeld nach § 114 AFG für nur jeweils sechs Wochentage gezahlt wurde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 114 § 128 Abs. 4 § 157 Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 07.10.1997 S 16 AR 3941/96