LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.1996 - 2 U 422/96
Erstattungsanspruch einer Krankenkasse gegen den Unfallversicherungsträger
Seit dem 1.1.1991 richtet sich der Erstattungsanspruch einer Krankenkasse wegen Zahlung von Krankengeld für Gesundheitsstörungen,
die Folge eines nachträglich anerkannten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind, nach § 105 SGB X. Er entsteht jeweils in dem Zeitpunkt, in dem der Krankenversicherungsträger Krankengeld an den Versicherten tatsächlich
gezahlt hat und nicht bei Erteilung des Anerkennungsbescheides des Unfallversicherungsträgers. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GRG Art. 63 Abs. 1
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SGB X § 105 Abs. 1 § 111 § 113 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Freiburg 25.10.1995 S 10 U 2560/94