LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.2003 - 2 U 4505/01
Bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit eines Waldfacharbeiters
Eine berufliche Verursachung der Berufskrankheit Nr. 2108 ist nicht wahrscheinlich, wenn bei einem langjährig als Waldarbeiter
Unfallversicherten degenerative Veränderungen der Lendenwirbelsäule erst im 6. Lebensjahrzehnt aufgetreten sind, dagegen vorauseilende
degenerative Veränderungen anderer Abschnitte der Wirbelsäule sehr viel früher. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 25.09.2001 S 9 U 3744/99