LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.1996 - 2 U 501/96
Kostenzusage für Umschulung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Verlangt der Versicherte, zu einem Beruf umgeschult zu werden, in dem er nur zu einem Teil des Berufsfeldes einsetzbar ist,
so kommt eine Kostenzusage des Unfallversicherungsträgers für eine bestimmte Maßnahme nicht in Betracht. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: BKVO § 3 Abs. 1 S. 1
,
RVO § 556 Abs. 1 Nr. 2 § 567 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
Vorinstanzen: SG Freiburg 30.10.1995 S 9 U 940/94