LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.1999 - 3 AL 932/98
Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung bei Ablehnung einer erneuten arbeitsamtsärztlichen Untersuchung
Die Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung ist rechtmäßig, wenn die Verfügbarkeit durch den Vortrag von gesundheitlichen
Leistungseinschränkungen, die über die im arbeitsamtsärztlichen Gutachten festgestellten hinausgehen, nicht mehr vorliegt
und eine erneute amtsärztliche Untersuchung abgelehnt wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst a
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Konstanz 11.09.1997 S 5 AL 444/97