LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.1996 - 4 Kr 2512/95
Voraussetzungen des mißglückten Arbeitsversuchs
Das Rechtsinstitut des mißglückten Arbeitsversuchs ist anzuwenden, wenn bereits bei Arbeitsaufnahme eine arbeitsunfähige Erkrankung
vorlag und während der Beschäftigung keine brauchbare Arbeit über einen wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeitraum geleistet
wurde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 168 Abs. 1 S. 1
,
RVO § 1227 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
,
Vorinstanzen: SG Konstanz 21.03.1995 S 3 Kr 429/92