LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2002 - 4 P 2487/01
Versicherungsvertrag in der privaten Pflegeversicherung
Wenn der Vertragspartner eines bestehenden Schuldrechtsverhältnisses eine Ablehnung seines Vertragsangebots erwarten kann,
falls der andere dieses ablehnen möchte, kann in der privaten Pflegeversicherung auch durch Schweigen ein Vertrag abgeschlossen
werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 10.05.2001 S 5 P 326/98