LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2003 - 5 KA 1089/03
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Honorarbemessung in der vertragsärztlichen Versorgung
Umfasst eine repräsentative Einzelfallprüfung mit Hochrechnung nur zehn Prozent der kurativen Behandlungsfälle, so ist sie
dennoch rechtmäßig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 11.12.2002 S 1 KA 1281/02