LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.09.1999 - 5 KA 1248/99
Festsetzung des Gegenstandswerts bei Ermächtigungsstreitigkeiten
Sind bei der Festsetzung des Gegenstandswertes in Ermächtigungsstreitverfahren in dem streitigen Zeitraum Leistungen aus vertragsärztlicher
Tätigkeit abgerechnet worden, so ist für die Schätzung des Gegenstandswertes auch dann von diesen auszugehen, wenn die Abrechnung
und Vergütung der Leistungen rechtswidrig war. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2