LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2003 - 5 KA 1403/02
Behandlung volljähriger Patienten durch einen Kinderarzt
Aus der berufsrechtlichen Aufgliederung des einheitlichen Arztberufes in verschiedene Fachdisziplinen und der vertragsärztlichen
Beschränkung der ärztlichen Tätigkeit auf das Fachgebiet, für das der Arzt zugelassen ist, folgt für den Kinderarzt, dass
ab einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem 18. Lebensjahr, die Behandlung von Patienten nicht mehr in sein Fachgebiet fällt.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
ÄWeitBiO BW (1995) Abschn I Nr. 17
,
HeilBerG BW § 37 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 27.02.2002 S 10 KA 6318/98