LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.1999 - 5 KA 2046/98
Entzug der Zulassung für eine Vertragszahnärztin
Bei Verstoß gegen die Pflichten zur peinlich genauen Leistungsabrechnung, zur wirtschaftlichen Behandlungsweise und zur Dokumentation
ist die Zulassung als Vertragszahnärztin zu entziehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart - XX - 22.04.1998