LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2004 - 5 KA 3683/03
Ausgliederung weiterer Leistungen aus der hausärztlichen Versorgung in die fachärztliche Versorgung
Durch die Vereinbarung Nr. 2 des Vertrages über die hausärztliche Versorgung vom 7.7.2000 werden weitere Leistungen aus der
hausärztlichen Versorgung ausgegliedert und zukünftig allein durch fachärztliche Internisten erbracht. Diese Regelung ist
rechtmäßig. Auch wird ein bereits hausärztlich tätiger Internist trotz der kurzen Übergangsfrist nicht in seinen Rechten aus
Art.
12 GG verletzt, wenn er ab 1.1.2003 keine gastroskopischen Untersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen und
abrechnen darf. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 23.07.2003 S 1 KA 942/03