LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2003 - 5 KA 3769/02
Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Die Ermächtigung ärztlicher Psychotherapeuten zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung hängt davon ab,
ob sie über besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden verfügen. Diese Voraussetzung wird durch die Behauptung des Psychotherapeuten,
dass auf Grund seiner ärztlichen Kenntnisse im Bereich der Humangenetik psychische Erkrankungen als Folge einer genetisch
bedingten Erkrankung besser behandelt werden können, nicht erfüllt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
Ärzte-ZV § 31a Abs. 1 § 31 Abs. 1 § 31 Abs. 2
,
BMV-Ä § 5 Abs. 1
,
PsychThRL
Vorinstanzen: SG Freiburg 28.08.2002 S 11 KA 411/01