LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2004 - 5 KA 3860/03
Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit
Die einem Psychotherapeuten erteilte befristete Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 4 PsychThG ist nicht der Approbation gleichzustellen,
die für eine bedarfsunabhängigen Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit nach 95 Abs. 10 S. 1
SGB V erforderlich ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
PsychThG § 4
Vorinstanzen: SG Reutlingen 27.05.2003 S 1 KA 1494/01