LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.1999 - 5 KA 4096/97
Abrechenbarkeit von Visiten auf Pflegestation in der vertragsärztlichen Versorgung
Der Wegfall gesonderter Berechnungsfähigkeit für Visiten auf Pflegestationen hat nicht zur Folge, daß diese nunmehr als Besuche
anzusehen sind, sondern sie sind nicht mehr gesondert berechnungsfähig und können nur noch mit der Ordinationsgebühr nach
Nr 1 EBM-Ä oder der Konsultationsgebühr nach der Nr 2 EBM-Ä berechnet werden. Dabei kann allein das Verlassen der Praxisräume
die Berechnung eines Besuches nicht rechtfertigen, wenn die Arbeitsstelle des Arztes nicht seine Praxisräume sind, sondern
das gesamte Gelände eines Samariterstiftes. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Nr. 1, Nr. 2, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 32
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Vorinstanzen: SG Stuttgart 29.10.1997 S 5 KA 1315/97